Förderungen und Zuschüsse
Eine gern gesehene Unterstützung
Mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) wurde die energetische Gebäudeförderung des Bundes grundlegend vereinfacht, modernisiert und zentralisiert.
Zu Beginn des Jahres 2024 wurden wieder eine Reihe von Neuerungen veröffentlicht. Das neue Förderprogramm ersetzt die bisherigen Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Die BEG Förderung hat einige entscheidende Vorteile. So sind viele Förderprodukte als direkt ausgezahlter Zuschuss sowie als Kredit, statt wie bisher teilweise nur als Zuschuss bzw. nur als Kreditförderung verfügbar. Außerdem können sämtliche Förderangebote mit nur einem Antrag bei der KfW beantragt werden.
Effiziente Gebäude
Kredit 261
Haus und Wohnung energieeffizient bauen oder sanieren:
- bis zu 150.000 € Kredit je Wohneinheit für ein Effizienzhaus (Sanierung & Kauf)
- zwischen 5-45% Tilgungszuschuss
- Förderkredit ab 0,24 % effektivem Jahreszins für Sanierung und Kauf
- zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung
Erneuerbare Energien
Kredit 270
Förderkredit für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme sowie Netze und Speicher. Beispielsweise Photovoltaik, PV-Speicher, Wärmepumpen, und viele weitere.
Heizungs-Förderungen
Zuschuss 458
Für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung.
- Zuschuss bis zu 23.500 Euro
- für Eigentümer von selbstgenutzten Einfamilienhäusern
Altersgerecht umbauen
Kredit 159
Gefördert werden Maßnahmen, die Barrieren reduzieren, den Wohnkomfort erhöhen und vor Einbruch schützen. Damit werden zum Beispiel Gegensprechanlagen und automatisierte Beleuchtungskonzepte und Bediensysteme für Rollläden, förderfähig.
- bis zu 50.000 € Förderkredit



